Vertragspartner 1: Jugendweihe Plus e.V. (JWPlus)
Vertragspartner 2: durch Unterschrift ausgewiesene Erziehungsberechtigte bzw. Vertretungsberechtigte
Anbieter und Vertragspartner ist der eingetragene Verein Jugendweihe Plus. Alle Informationen zu Jugendweihe Plus e. V. finden Sie auf der Internetseite www.jugendweihe-plus.de im Impressum beziehungsweise in den Informationsmaterialien des Vereins.
Der Teilnehmerbeitrag an der Jugendweihe beträgt 95,00 € und wird durch Überweisung innerhalb 2 Monate nach Anmeldung beglichen. Eine Ratenzahlung ist möglich. Bei Anmeldungen ab 2 Monate vor Feiertermin ist der Teilnehmerbeitrag umgehend fällig. Im Teilnehmerbeitrag sind enthalten: Feierkosten, Geschenkbuch, Urkunde, Blumen, Dekoration, Technik, Künstler, Saalmiete, GEMA, Beiträge zur Künstlersozialkasse, maximal 4 kostenlose Gästekarten (je nach Platzkapazität) Sach- und Personalkosten, Vorbereitung und Durchführung der Feiern, Kommunikation, Druck und Portokosten, Bearbeitung der Bilder, Gehälter, Ehrenamtsmittel, Mitgliederarbeit, Versicherungen, Miete, Telefon, Reisekosten zu Elternabenden und Sprechtagen, Büromaterial, Grundmittel, Mittel für offene Jugendarbeit und Mitgliedsbeitrag beim Landesverband sowie Bundesverband. Alle Preise werden per Beschluss des Vorstandes von Jugendweihe Plus e. V. festgelegt. Die Kalkulation für die Preise ist nicht öffentlich. Diese Preise sind von der MwSt. befreit.
Vertragspartner 2 kann innerhalb von 2 Monaten (ab Datum der Unterzeichnung) von der Anmeldung zur Jugendweihe schriftlich zurücktreten und den gezahlten Betrag, abzüglich 20,-€ Stornokosten (gilt auch, falls der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt wurde) zurückerhalten. Nachträglich hat Vertragspartner 2 keine Ansprüche auf Rückzahlung (ausgenommen ist eine schwere Krankheit, die durch Attest nachgewiesen wird – dann gelten die üblichen Stornokosten).
JWPlus hat das Recht, Veranstaltungen aus von ihr nicht zu vertretendem Grund abzusagen oder zu verschieben. Sollten nicht beeinflussbare Änderungen eines Termins und/oder Ortes eintreten, versucht JWPlus einen alternativen Termin anzubieten. Dieser neue Termin richtet sich nach den freien Kapazitäten der Veranstaltungshäuser und der internen Planung von JWPlus. Nicht beeinflussbare Gründe sind z. B. Kündigung durch Vertragspartner, die Absage/Verschiebung der Veranstaltungen auf Grund einer behördlichen Anordnung oder höheren Gewalt. Unabwendbare Ereignisse sind z. B. Naturkatastrophen jeder Art, Pandemien, Unwetter, Brand, Hochwasser usw. Kann aus triftigem Grund vom Vertragspartner 2 der Ersatztermin nicht in Anspruch genommen werden bzw. sollte eine Absage der Feier durch den Vertragspartner 1 erfolgen, erstattet JWPlus einen Betrag in Höhe der zu erwartenden Feierkosten.
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden separat in unseren Datenschutzbestimmungen geregelt.
Die Teilnehmer*innen sind unfall- und haftpflichtversichert. Ausnahme bilden vorsätzliche Handlungen.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Arnstadt, 01.09.2021